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7 Feb

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotels & Restaurant Kühl Neumünster

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zur Gästeunterbringung, die zwischen dem Hotel Kühl GmbH & Co KG (nachfolgend „Hotel“) und Dritten (Gast/Vertragspartner) abgeschlossen werden, sowie für alle weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. Die Leistungen bestehen insbesondere in der kostenpflichtigen Bereitstellung von Hotelzimmern und weiteren Räumlichkeiten für z.B. Events, Tagungen, Bankette und andere Veranstaltungen, dem Verkauf von Speisen und Getränken, der Durchführung von Musikveranstaltungen, Tanzveranstaltungen sowie allen damit verbundenen weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. Das Hotel ist berechtigt, seine Leistungen durch Dritte zu erbringen.

Vertragsschluss und Weiterverkauf

  1. Durch die Annahme einer Reservierung des Gastes, sei es mündlich oder schriftlich, kommt ein Beherbergungsvertrag zustande. Diese Reservierung von bestellten Zimmern bindet beide Vertragspartner. Die Reservierung für bestellte, aber noch nicht bezahlte Zimmer gilt jeweils bis 18:00 Uhr des Anreisetages. Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung eines bestimmten Zimmers. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Reservierung die reservierten Zimmer anderweitig zu vermieten. Das Hotel gibt dem Gast eine verbindliche Buchungs- oder Reservierungsnummer, auf Wunsch auch eine schriftliche Reservierungsbestätigung. Das Hotel behält sich das Recht vor, branchenübliche Beschränkungen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten festzulegen. 2. Der Weiterverkauf oder die Weitervermietung von gebuchten Zimmern ist untersagt. Insbesondere ist es unzulässig, Zimmer oder Zimmerkontingente an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Zimmerpreisen weiterzuvermitteln. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen das Hotel sind nicht zulässig. Das Hotel ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Weitergabe unwahre Angaben zur Buchung oder Bezahlung gemacht hat. Die Nutzung eines Hotelzimmers zu einem anderen Zweck als zur Beherbergung ist ausdrücklich untersagt. 3. Wenn der Vertragspartner einen Kontingentvertrag abschließt, haftet er für alle Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht.

Zimmernutzung, Zimmerübergabe, Stornofristen, Rauchverbot

  1. Die Zimmer werden ausschließlich zur Beherbergung zur Verfügung gestellt. Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels gegen gesonderte Gebühr mitgebracht werden. Es gibt nur begrenzte Zimmer für Haustiere. 2. Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr am Anreisetag bis 11:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine spätere Abreise (Late Check-out) vereinbart werden. Wenn das Hotel einem Late Check-out zustimmt, wird für die zusätzliche Nutzung des Zimmers eine Gebühr von 20 Euro berechnet. Für Abreisen nach 13:00 Uhr wird der volle Tagespreis des Zimmers erhoben. Ein Anspruch auf Late Check-out besteht nicht. 3. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, kann das Hotel gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig vergeben, ohne dass der Vertragspartner daraus Rechte oder Ansprüche ableiten kann. Eine garantierte Reservierung erfolgt, wenn der Gast die Übernachtung mit Kreditkarte bestätigt und die bestellten Zimmer nicht vor 18:00 Uhr am Anreisetag storniert. Bei Nichterscheinen des Gastes (No Show) wird der volle Betrag des gebuchten Aufenthaltes abzüglich des Frühstücks berechnet. Für Buchungen im Rahmen eines Kontingentvertrags oder für eine Reservierung von mehr als fünf Zimmern pro Nacht gelten die in diesen Verträgen festgelegten Stornofristen und Vereinbarungen. Für Buchungen während Events und Messen gilt eine Stornofrist von 60 Tagen vor Anreise (18:00 Uhr). Reservierungen können auch mit Angabe der Reservierungsnummer storniert werden. 4. In allen Zimmern und öffentlichen Bereichen des Hotels gilt ein Rauchverbot. Bei Verstoß wird dem Gast, der gegen das Rauchverbot verstößt, eine Zusatzreinigungsgebühr von 50,00 € in Rechnung gestellt. Wenn aufgrund eines Verstoßes gegen das Rauchverbot eine Weitervermietung wegen anhaltender Geruchsbelästigung nicht möglich ist, behält sich das Hotel vor, dem Gast den vollen Umsatzausfall in Rechnung zu stellen, auch nach seiner Abreise. 5. Die angegebenen Preise sind Gesamtpreise und enthalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Das Hotel behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend anzupassen, falls sich die Steuersätze, Gebühren und Abgaben ändern oder neue bislang unbekannte Steuern, Gebühren und Abgaben erhoben werden.

Veranstaltungen

  1. Damit das Hotel eine gründliche Vorbereitung durchführen kann, muss der Vertragspartner dem Hotel spätestens zehn Werktage vor Beginn der Veranstaltung die endgültige Teilnehmerzahl mitteilen. Wenn der Vertragspartner eine höhere Teilnehmerzahl angibt als vereinbart, wird diese höhere Teilnehmerzahl nur dann Vertragsbestandteil, wenn das Hotel dem schriftlich zustimmt. Wenn das Hotel nicht schriftlich zustimmt, ist der Vertragspartner nicht berechtigt, die Veranstaltung mit einer höheren Teilnehmerzahl durchzuführen. Wenn das Hotel zustimmt, erfolgt die Abrechnung entsprechend der neuen Vereinbarung (gegebenenfalls mit zusätzlichen Kosten). Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Zustimmung. Die Abrechnung richtet sich unabhängig von der Mitteilung der Teilnehmerzahl nach den vertraglichen Vereinbarungen. Wenn tatsächlich weniger Teilnehmer an der Veranstaltung teilnehmen, hat dies keine Auswirkungen auf die Abrechnung.
  2. Wenn der vereinbarte Zeitpunkt für den Beginn der Veranstaltung verschoben wird, ist das Hotel berechtigt, dem Vertragspartner alle dadurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
  3. Reservierte Räume stehen dem Vertragspartner nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine Nutzung darüber hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels und ist grundsätzlich nur gegen zusätzliche Gebühr möglich. Raumänderungen bleiben vorbehalten, solange diese für den Vertragspartner zumutbar sind, unter Berücksichtigung der Interessen des Hotels.
  4. Wenn Veranstaltungen über 1:00 Uhr hinausgehen, kann das Hotel, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, für jede angefangene Stunde 80,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Der Vertragspartner haftet dem Hotel gegenüber für zusätzliche Leistungen an die Veranstaltungsteilnehmer oder gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung. …
  5. Um Beschädigungen zu vermeiden, muss die Anbringung und Aufstellung von Dekorationsmaterial oder anderen Gegenständen vorher mit dem Hotel abgesprochen werden. Mitgebrachte Ausstellungs- und andere Gegenstände müssen nach Ende der Veranstaltung entfernt werden. Wenn der Vertragspartner dieser Regelung nicht nachkommt, hat das Hotel das Recht, die Entfernung und kostenpflichtige Lagerung vorzunehmen. Der Vertragspartner ist selbst für die Entsorgung von Transportverpackungen, Umverpackungen und anderem Verpackungsmaterial verantwortlich. Falls der Vertragspartner die Verpackungen nach Veranstaltungsende zurücklässt, kann eine kostenpflichtige Entsorgung erfolgen. Alle während der Veranstaltung verwendeten Gegenstände wie Dekorationsmaterial müssen allen geltenden Vorschriften entsprechen.
  6. Das Hotel haftet nicht für versicherte Gegenstände. Der Vertragspartner ist selbst für den Abschluss einer erforderlichen Versicherung verantwortlich.
  1. Um Schäden zu vermeiden, muss die Anbringung und Aufstellung von Dekorationsmaterial oder anderen Gegenständen im Voraus mit dem Hotel abgesprochen werden. Mitgebrachte Ausstellungs- und andere Gegenstände müssen nach Ende der Veranstaltung entfernt werden. Wenn der Vertragspartner dieser Regelung nicht nachkommt, hat das Hotel das Recht, die Entfernung und kostenpflichtige Lagerung vorzunehmen. Der Vertragspartner muss die mitgebrachten Verpackungen, Umverpackungen und sonstiges Verpackungsmaterial auf eigene Kosten entsorgen. Eine kostenpflichtige Entsorgung kann erfolgen, wenn der Vertragspartner das Verpackungsmaterial nach Ende der Veranstaltung zurücklässt. Alle während der Veranstaltung mitgebrachten Gegenstände wie Dekorationsmaterial müssen allen relevanten Vorschriften entsprechen. 8. Das Hotel übernimmt keine Versicherung für mitgebrachte Gegenstände. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung obliegt allein dem Vertragspartner. 9. Störungen oder Defekte an den vom Hotel zur Verfügung gestellten Einrichtungen werden, soweit dies dem Hotel möglich ist, behoben. Der Vertragspartner kann daraus keine Ansprüche ableiten. 10. Falls der Vertragspartner eigene elektrische Anlagen mitbringt, bedarf es der Zustimmung der Hotelleitung, bevor sie an das Stromnetz angeschlossen werden. Der anfallende Stromverbrauch wird nach den geltenden Preisen für die Bereitstellung und den Arbeitspreis berechnet, wie sie dem Hotel vom Versorgungsunternehmen in Rechnung gestellt werden. Das Hotel kann den Stromverbrauch pauschal erfassen und berechnen. Störungen oder Defekte an den technischen Anlagen des Hotels, die durch den Anschluss verursacht werden, gehen zu Lasten des Vertragspartners. 11. Wenn das Hotel für den Vertragspartner technische oder andere Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners. Dieser haftet für die ordnungsgemäße Behandlung und Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Hotel auf erstes schriftliches Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei. Das Hotel haftet nicht für eine nicht rechtzeitige Beschaffung oder für Mängel an den beschafften Einrichtungen. 12. Die vermieteten Räume des Hotels, alle Wege und die Innen- und Außenanlagen dürfen in ihrer Bauweise nicht verändert werden. Am Tag der Anreise sind sie im Zustand des Tages. Der Kunde haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Befestigungen, das Anbringen von Nägeln, Schrauben, Klebebändern und deren Rückstände sowie besondere Verschmutzungen an Wänden, Böden oder dem Inventar entstehen, sowohl für sich selbst als auch für seine Gäste.

RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)

  1. Eine Stornierung des vom Kunden mit dem Hotel geschlossenen Vertrags ist nur möglich, wenn im Vertrag ausdrücklich ein Stornorecht vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Stornorecht besteht oder wenn das Hotel einer Vertragsauflösung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Die Vereinbarung eines Stornorechts und eine eventuelle Zustimmung zur Vertragsauflösung müssen jeweils schriftlich erfolgen. 2. Wenn zwischen dem Hotel und dem Kunden ein kostenfreier Stornotermin vereinbart wurde, kann der Kunde bis zu diesem Termin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Stornorecht des Kunden erlischt, wenn er bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Storno gegenüber dem Hotel nicht ausübt. 3. Wenn kein Stornorecht vereinbart wurde oder dieses bereits erloschen ist, besteht auch kein gesetzliches Storno- oder Kündigungsrecht und wenn das Hotel einer Vertragsauflösung nicht zustimmt, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, auch wenn die Leistung nicht in Anspruch genommen wird. Das Hotel ist verpflichtet, die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Die Höhe der eingesparten Aufwendungen können pauschal berechnet werden. Der Kunde kann den Nachweis erbringen, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Das Hotel kann den Nachweis erbringen, dass ein höherer Anspruch entstanden ist. 4. Bei einem Kundenrücktritt ist das Hotel berechtigt, eine Raummiete in Höhe der üblichen Raummiete sowie 70 % des entgangenen Speisen- und Getränkeumsatzes in Rechnung zu stellen. 5. Der Speisen- und Getränkeumsatz wird nach folgender Formel berechnet: Vereinbarter Verzehrpreis x Anzahl der Teilnehmer. Wenn die Bestellung noch nicht im Detail festgelegt wurde, dient das preiswerteste aktuelle Buffet sowie 2 Getränke pro Gast als Berechnungsgrundlage.

RÜCKTRITT DES HOTELS

  1. Wenn vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum berechtigt, selbst vom Vertrag zurückzutreten, wenn das Hotel Anfragen anderer Kunden für die vertraglich gebuchten Veranstaltungsräume vorliegen und der Kunde auf eine E-Mail-Anfrage des Hotels mit einer Frist von 3 Werktagen auf sein Rücktrittsrecht nicht verzichtet.
  2. Wenn eine vereinbarte oder geforderte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Ablauf einer vom Hotel festgesetzten angemessenen Frist von 3 Werktagen nicht geleistet wird, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, während es seinen Anspruch auf Bezahlung aufrechterhält.
  3. Darüber hinaus ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn: – Höhere Gewalt oder andere Umstände, die das Hotel nicht zu vertreten hat, die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; – Veranstaltungen oder Räume unter falscher oder irreführender Angabe oder unter Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wurden, wobei wesentlich die Identität des Kunden, dessen Zahlungsfähigkeit oder der Zweck des Aufenthalts sein können; – das Hotel begründete Anzeichen dafür hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass das Hotel dafür verantwortlich ist; – der Zweck oder Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist oder gegen Vorschriften verstößt. 4. Ein berechtigter Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Zahlungsmittel/ Bereitstellung der Dienstleistung

  1. Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren (außer Parkgebühren) und Abgaben. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich das Hotel vor, die Preise entsprechend anzupassen.
  2. Als gültige Zahlungsmittel werden Bargeld in Euro, EC-Karte, Mastercard und Visa Card in Euro akzeptiert. Die Erbringung von Dienstleistungen auf Rechnung ist nicht möglich. 3. Die Preise für die angebotenen Leistungen richten sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste des Hotels. 4. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners. Wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und erster Leistungserbringung 120 Tage oder mehr beträgt, behält sich das Hotel das Recht vor, die Preise um maximal 15% zu erhöhen. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Preisänderungen führen. Das Hotel behält sich das Recht vor, bei Vertragsabschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertragspartner zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag festgelegt werden. 5. Rechnungen sind grundsätzlich direkt in bar oder mit Kreditkarte zu begleichen. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann jederzeit eine sofortige Zahlung fälliger Forderungen vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden nachzuweisen. Bei Zahlungsverzug hat das Hotel das Recht, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Für jede Mahnung kann eine Mahngebühr von 5,00 Euro erhoben werden. Alle weiteren Inkassokosten trägt der Vertragspartner. 9. Der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Forderungen des Hotels aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts aufgrund eigener Forderungen des Vertragspartners. Ansprüche und andere Rechte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotels abgetreten werden. Wenn der Vertragspartner zur Bezahlung von Hotelleistungen mit Vorauszahlungspflicht (z.B. allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlung, garantierte Buchungen oder Gutscheine) eine Kreditkarte ohne physische Vorlage verwendet (z.B. telefonisch, online usw.), hat der Vertragspartner gegenüber dem Hotel kein Recht, diese Belastung bei seinem Kreditkarteninstitut rückgängig zu machen.

Gutscheine

können ausschließlich für Leistungen im Hotel eingelöst werden. Bei Restguthaben bleiben diese bestehen. Die Gültigkeitsdauer des Gutscheins beträgt 3 Jahre ab dem Ausstellungsdatum. Gutscheine können nicht zurückgegeben, wiederverkauft oder gegen Bargeld eingelöst werden. Die Verwendung von Gutscheinen im Rahmen von Online-Zahlungen ist nicht möglich. Der Käufer des Gutscheins ist für die Angabe der korrekten Daten (insbesondere E-Mail-Adresse), an die der Gutschein und die Rechnung gesendet werden sollen, verantwortlich.

  • 9 Haftung des Hotels Das Hotel haftet für Schäden, die aufgrund von Pflichtverletzungen resultieren, welche das Leben, den Körper oder die Gesundheit betreffen. Das Hotel haftet außerdem für andere Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Hotels beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung vertraglicher Pflichten beruhen. Die Haftung des Hotels erstreckt sich auch auf Pflichtverletzungen seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anderweitig bestimmt, ausgeschlossen. Wenn Störungen oder Mängel in den Hotelleistungen auftreten, wird das Hotel bei Kenntnisnahme oder sofortiger Beschwerde der Gäste bemüht sein, Abhilfe zu schaffen. Der Gast ist verpflichtet, sein Möglichstes zu tun, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Der Gast ist außerdem verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit einer außergewöhnlich hohen Schadenssumme hinzuweisen. Für eingebrachte Gegenstände haftet das Hotel gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast nach Kenntnisnahme des Verlusts, der Zerstörung oder der Beschädigung des eingebrachten Gegenstands keine Anzeige erstattet. Die uneingeschränkte Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Bereitstellung eines Stellplatzes auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, begründet keinen Verwahrungsvertrag. Eine Überwachungspflicht seitens des Hotels besteht nicht. Das Hotel haftet für alle Schäden im Rahmen der in Absatz 1 genannten Bestimmungen. Der Gast ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich anzuzeigen, offensichtliche Schäden spätestens jedoch vor Verlassen des Parkplatzes. Das Hotel haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht werden.

12 Erfüllungsort und Zahlungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden, Teilunwirksamkeit

Die Erfüllungsort und Zahlungsort für beide Parteien ist der Sitz des Hotels. Es gilt deutsches Recht, das UN-Kaufrecht und das Kollisionsrecht sind ausgeschlossen. Mit Ausnahme von privaten Endverbrauchern wird der Geschäftssitz des Hotels als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund des jeweiligen Vertrags ergeben, vereinbart. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen und Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die wirksam ist und dem Sinngehalt der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

 

Hotelparkplätze (AGBP)

MIETVERTRAG

1.1 Im Rahmen des Hotelaufnahmevertrages steht dem Mieter das Hotel, sofern verfügbar und nicht anderweitig belegt, kostenpflichtig ein unbewachter Parkplatz zur Verfügung. Es besteht jedoch kein Anspruch auf einen Parkplatz.

1.2 Durch die Annahme des Parkscheins und/oder das Einfahren in die Parkgarage oder auf den Hotelparkplatz (im Folgenden „Parkbereich“) kommt zwischen dem Hotel und dem Mieter ein Mietvertrag über den gewünschten Parkplatz für die gewünschte Parkdauer während der Öffnungszeiten gemäß dieser Parkbedingungen zustande.

1.3 Weder die Überwachung noch die Verwahrung sind Bestandteil dieses Vertrages bei allen Arten von Parkplätzen. Das Hotel übernimmt keine Verantwortung oder besondere Fürsorgepflicht für die Gegenstände, die der Mieter mitbringt. Es wird empfohlen, keine Wertgegenstände im Fahrzeug zu lassen.

1.4 Das Hotel weist ausdrücklich darauf hin, dass das gesamte Hotel und das Außengelände aus Sicherheitsgründen videoüberwacht werden können.

BENUTZUNGSBESTIMMUNGEN

2.1 Der Mieter ist verpflichtet, die erforderliche Sorgfalt im Verkehr einzuhalten. Insbesondere sind die besonderen Verkehrsregeln und Sicherheitsvorschriften im Parkbereich zu beachten. Anweisungen des Hotelpersonals, die der Sicherheit dienen oder das Hausrecht betreffen, sind immer sofort zu befolgen. Ansonsten gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung entsprechend. Besondere Hinweisschilder sind zu beachten. Die Geschwindigkeitsbegrenzung beträgt 10 km/h.

2.2 Fahrzeuge dürfen nur in den markierten Parkplätzen abgestellt werden, außer es gibt Schilder für Dauernutzer oder reservierte Plätze für andere Mieter. Das Hotel ist berechtigt, falsch geparkte Fahrzeuge auf Kosten des Mieters umzusetzen oder umsetzen zu lassen. Das Hotel kann dafür eine Pauschale berechnen; der Mieter kann jedoch nachweisen, dass keine Kosten entstanden oder die Kosten wesentlich niedriger als die Pauschale sind.

2.3 Das Hotel ist auch berechtigt, das Fahrzeug des Mieters bei akuter Gefahr aus dem Parkbereich zu entfernen oder entfernen zu lassen.

2.4 Es wird empfohlen, dass jeder Mieter sein Fahrzeug sorgfältig abschließt und keine Wertgegenstände im Fahrzeug zurücklässt.

2.5 Die Öffnungszeiten sind an den entsprechenden Aushängen ersichtlich.

SICHERHEITS- UND ORDNUNGSVORSCHRIFTEN

3.1 Im Parkbereich gilt die Straßenverkehrsordnung, es darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.

3.2 Im Parkbereich sind folgende Dinge nicht erlaubt: Rauchen und Feuer verwenden, Betriebsstoffe und feuergefährliche Gegenstände lagern, Motoren unnötig laufen lassen, Fahrzeuge mit undichten Tanks oder Vergasern abstellen, tanken, reparieren, das Fahrzeug innen reinigen, Kühlwasser, Betriebsstoffe oder Öle ablassen, Werbematerial verteilen.

3.3 Der Aufenthalt im Parkbereich ist nur zum Ein- und Ausladen sowie zum Abholen von Fahrzeugen gestattet.

3.4 Der Mieter ist verpflichtet, von ihm verursachte Verschmutzungen unverzüglich zu beseitigen. Falls erforderlich, kann das Hotel diese auf Kosten des Mieters beseitigen lassen.

ENTGELT / PARKDAUER

4.1 Die Höhe des Parkentgeltes und die zulässige Parkdauer ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste, die öffentlich ausgehängt ist.

4.2 Die maximale Parkdauer entspricht der Dauer des Hotelaufenthaltes. Für eine längere Parkdauer muss eine schriftliche Sondervereinbarung getroffen werden.

4.3 Nach Ablauf der maximalen Parkdauer ist das Hotel berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters aus dem Parkbereich zu entfernen und einzulagern, sofern zuvor eine schriftliche Benachrichtigung des Mieters und/oder Fahrzeughalters mit einer Frist von mindestens zwei Tagen am Fahrzeug angebracht wurde und keine Reaktion erfolgte oder der Wert des Fahrzeugs offensichtlich über den fälligen Mietkosten liegt. Das Hotel hat Anspruch auf eine entsprechende Gebühr, die der Fahrzeughalter zu tragen hat.

4.4 Bei Verlust des Parkscheins wird mindestens eine Gebühr in Höhe eines Tagespreises oder entsprechend der Hotelübernachtung fällig, es sei denn, der Mieter kann eine kürzere Parkzeit oder das Hotel kann eine längere Parkzeit nachweisen.

4.5 Das Hotel darf die Berechtigung zur Abholung und Nutzung des Fahrzeugs überprüfen. Der Nachweis wird durch Vorlage des Parkscheins erbracht; der Mieter kann auch andere Nachweise erbringen.

HAFTUNG DES HOTELS

5.1 Das Hotel haftet nur für Schäden, die nachweislich von ihm oder seinen Angestellten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

5.2 Der Mieter ist verpflichtet, dem Hotel etwaige Schäden an seinem Fahrzeug unverzüglich zu melden. Das Hotel wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um dem Mieter zu helfen.

5.3 Das Hotel übernimmt jedoch keinerlei Haftung für Schäden, die durch andere Mieter oder Dritte verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl des Fahrzeugs oder von Gegenständen im Fahrzeug.

5.4 Wenn der Mieter Gast des Hotels ist und das Hotel auf Wunsch des Mieters das Einparken oder Abholen des Fahrzeugs übernimmt, entsteht dadurch keine Verwahrungsvertrag oder die Verpflichtung zur Überwachung, da es sich lediglich um eine Gefälligkeit des Hotels handelt. Schäden, die dabei an anderen Fahrzeugen oder Gegenständen verursacht werden, sind über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Mieters/Fahrzeughalters abzudecken. Das Hotel und der vom Hotel beauftragte Fahrer haften auch nicht für direkt am Fahrzeug des Mieters entstandene Schäden sowie für finanzielle Verluste im Zusammenhang mit der Regulierung der Schäden an anderen Fahrzeugen oder Gegenständen über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Mieters/Fahrzeughalters (Selbstbeteiligung, Prämiensteigerungen usw.), es sei denn, der vom Hotel beauftragte Fahrer hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

HAFTUNG DES MIETERS

6.1 Der Mieter haftet für Schäden, die ihm selbst, seinen Angestellten, Beauftragten oder Begleitpersonen vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden. Er ist verpflichtet, solche Schäden dem Hotel unaufgefordert vor Verlassen des Parkbereichs zu melden.

6.2 Der Mieter haftet für die Reinigungskosten bei Verunreinigungen im Parkbereich, die er verursacht hat, gemäß Punkt 3.2.

2024 Hotel Kühl, Neumünster